1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für die LACOS GmbH sowie für die LACOS AgSystems GmbH, die nachfolgend gemeinsam als ‚LACOS‘ bezeichnet werden.
1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.
2 Angebot – Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3 Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
3.5 Bei vom Besteller nachgewiesenen Mängeln ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung bzw. Leistung steht.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
4 Lieferzeit – Lieferverzug
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns allerdings, den Besteller vom Eintritt dieser Ausnahme unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
4.4 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung frei, kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.7 Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Besteller berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.8 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.6. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.9 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.
5 Versandbedingungen – Gefahrenübergang
5.1 Soweit der Versand nicht durch unsere eigenen Fahrzeuge vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw. den Besteller.
5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw. bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
6 Haftung für Mängel
6.1 Die Gewährleistungsfrist bei Bestellern beträgt bei neu hergestellten Sachen 12 Monate; sie beginnt mit der Ablieferung der Ware. Eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen. Diese Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel in Verbindung stehen.
6.2 Den Besteller treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB; verletzt der Besteller diese Pflichten, so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.
6.3 § 377 HGB gilt aber zwischen uns und dem Besteller auch dann, wenn der Kunde i.S.v. § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
6.4 Im Übrigen ist unabhängig von § 377 HGB der Besteller verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.5 Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
6.7 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.8 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers. Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte hervorgerufen sind.
6.9 Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl, Sonderposten oder eine als gebraucht gekennzeichnete Ware handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
6.10 Soweit der Besteller Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz aus.
7 Sonstige Haftung
7.1 Wir haften in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.3 Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 7.1. und 7.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für die von LACOS gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen beträgt zwölf (12) Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Lieferung. LACOS haftet ausschließlich für Mängel, von denen LACOS innerhalb der Gewährleistungsfrist in Kenntnis gesetzt wurde und für die der Auftraggeber nachweisen kann, dass sie innerhalb der Gewährleistungsfrist als direkte Folge fehlerhafter Herstellung und/oder Verwendung mangelhaften Materials entstanden sind. LACOS ist lediglich zur kostenlosen Ersatzlieferung oder Reparatur des fehlerhaften Produkts verpflichtet. Die Wahl obliegt hierbei LACOS. Alle Kosten, einschließlich Transportkosten, die im Zusammenhang mit Reparaturen oder dem Austausch vor Ort entstehen, gehen zu Lasten von LACOS. Vor der Beauftragung von Reparaturen, Austausch oder Wartungsarbeiten durch Dritte benötigt der Auftraggeber stets die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von LACOS. Bei Nichtbeachtung entfällt die Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, unangemessene oder inkorrekte Wartung oder Reparaturen/Austausch durch Dritte oder ähnliche Umstände zurückzuführen sind.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet. In unserem Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
9.2 Im Übrigen vereinbaren wir für alle weiteren von uns gelieferten und bereits bezahlten Waren ein Sicherungseigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen. Die Übergabe der Ware wird dadurch ersetzt, dass der Besteller zum kostenfreien Besitz der Sachen berechtigt ist (Besitzkonstitut).
9.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9.4 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.5 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller unserer Forderungen gegen den Besteller, soweit die Forderung nicht durch den einfachen Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 9.1.
abgesichert ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller die uns abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Übrigen ermächtigt uns der Besteller bereits jetzt, den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem Auftrag den Schuldnern anzuzeigen.
9.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10 Zusätzliche Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten
10.1 Grundlage aller von uns durchzuführender Montagearbeiten sind die vom Besteller genehmigten
Ausführungszeichnungen. Die Montageleistungen werden bausauber übergeben. Eine Feinreinigung obliegt dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber.
10.2 Bei auftretenden Maßtoleranzen, die nicht der VOB oder den DIN-Vorschriften entsprechen, müssen für geleistete Mehraufwendungen Regiekosten in Anwendung gebracht werden. Die Verrechnung erfolgt auf Stundennachweis zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Alle zusätzlich zu erbringenden Leistungen bzw. Mehraufwendungen, wie zum Beispiel Anpassarbeiten, besondere Decken- und Wandanschlüsse usw., werden gesondert berechnet. Aufwendungen, die auf Behinderungen durch andere Handwerker, Montageverschiebungen, etc. zurückzuführen sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
11 Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD - die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge.
12 Gerichtsstand - Erfüllungsort
12.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht, nach unserer Wahl auch die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts, zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäfts- oder Wohnsitzgericht zu verklagen.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
13 Datenschutz
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Besteller sein Einverständnis damit, dass LACOS die von den Bestellern eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszuführen. Sofern der Besteller auf dem Bestellformular sein Einverständnis erklärt hat, ist LACOS auch berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden können, an andere Gesellschaften von LACOS weiterzuleiten, um dem Bestellern gelegentlich Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten. Der Besteller ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen) zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.
14 Geltungsbereich
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 01. Mai 2005 an.
LACOS GmbH
LACOS AgSystems GmbH
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Letzte Aktualisierung: 05.01 2026
WICHTIGER HINWEIS
SIE SOLLTEN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GENAU LESEN, BEVOR SIE:
DAS AUS DEM TELEMETRIEPORTAL (DAS FÜR SIE LIZENZIERT IST UND EIN ABONNEMENT ERFORDERT) UND DEN TELEMATIKGERÄTEN BESTEHENDE LACOS TELEMATIKPAKET BESTELLEN, BEZAHLEN BZW. NUTZEN.
DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER IHRE RECHTE, ETWAIGE RECHTSMITTEL SOWIE AUSSCHLÜSSE UNSERER HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER. BITTE BEACHTEN SIE INSBESONDERE DEN DATENSCHUTZHINWEIS AUF DER LACOS WEBSITE SOWIE ZIFFER 10 „UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER“.
DIE NUTZUNG DES LACOS TELEMATIKPAKETS SETZT DIE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VORAUS. WENN SIE DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, KANN: i) DIE BEREITSTELLUNG DES TELEMATIKGERÄTE, ii) DIE ERTEILUNG DER NUTZUNGSLIZENZ FÜR DAS TELEMETRIEPORTAL UND iii) DIE NUTZUNG BZW. DER ZUGANG ZUM ABONNEMENT NICHT ERFOLGEN.
SIE SIND SICH DESSEN BEWUSST, DASS SIE MIT DER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RECHTLICH AN DIESE GEBUNDEN SIND.
1. GEGENSTAND DES TELEMATIKPAKETS
1.1 Das LACOS Telematikpaket besteht aus einem oder mehreren Telematikgeräten, die nach Verbindung mit Fahrzeugen- bzw. Landmaschinen mit einem Telemetrieportal zum Fahrzeug- und Flottenmanagement verbunden werden können. Über das Telemetrieportal kann die Geolokalisierung darin zugeordneter Fahrzeuge sowie weitere, teils konfigurierbare Auswertungen bestimmter Fahrzeugbetriebsdaten vorgenommen werden. Zu diesen Zwecken senden mit dem Telemetrieportal verbundene Fahrzeuge die dabei erhobenen Betriebs-, Lokalisierungs-, und Steuerungsdaten („Telemetriedaten“) an LACOS.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen stellen eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und LACOS GmbH („LACOS“, „wir“, „uns“ oder „unser“) dar über:
1.2.1 eine Lizenz zur Nutzung einer telematikdatenbasierten Softwareanwendung für internetfähige Computer bzw. mobiler Endgeräte („LC:FLEETNAV-web“), deren Funktionen Ihnen als Abonnement zur Verfügung gestellt werden („Abonnement“) sowie
LACOS 2
1.2.2 die Bereitstellung separater Telematikgeräte, die mit Ihren Fahrzeugen zur ISOBUS- oder CAN-Bus-gestützten Betriebsdatenerfassung zu verbinden sind und je nach Ausstattungsvariante, zusätzlich ein LTE-Funkmodul (Internetkonnektivität) und GPS-Modul (Empfänger zur Geolokalisierung) enthalten (jeweils „Komponenten der Produktgruppe LC:TRACKER“, „LC:ONE“ oder auch „Telemetrie-Komponenten“).
zusammen „LACOS Telematikpaket“ genannt. Kunde und LACOS werden jeweils auch als „Partei“ bezeichnet sowie zusammen als die „Parteien“.
Wir informieren gesondert auf www.lacos.de/datenschutz über die mit Nutzung des LACOS Telematikpakets verarbeiteten personenbeziehbaren Daten („Datenschutzhinweis”) sowie unter Datenschutz.
1.3 Der volle Funktionsumfang des LC:FLEETNAV-web kann nur ausgeschöpft werden, wenn das Telemetrieportal mit den Komponenten der Produktgruppe LC:TRACKER oder LC:ONE verbunden ist. LC:ONE verfügt u.a. über die Funktionen eines LC:TRACKER, sodass im Weiteren Regelungen zu LC:TRACKER auch als Regelungen zu LC:ONE gelten, soweit nicht gesondert ausgeführt.
1.4 Die Erteilung der Nutzungslizenz für das Telemetrieportal erfolgt gemäß diesen Geschäftsbedingungen der LACOS. Das Telemetrieportal ist nicht Gegenstand eines Kaufvertrags. 1.5 Kompatibilitätsanforderungen: Zur Nutzung des LC:FLEETNAV-web ist ein mit dem Internet verbundener Computer oder geeignetes mobiles Endgerät mit einem aktuellen Webbrowser (Empfehlung: Chrome, Firefox) und mindestens 1Mbit/s verfügbarer Bandbreite erforderlich. Die Funktionen des Telemetrieportal LC:FLEETNAV-web können darüber hinaus nur genutzt werden, soweit ein mit Ihrem Fahrzeug aktivierter und verbundener LC:TRACKER oder ein LC:ONE die zur Datenübermittlung erforderliche Internetkonnektivität aufweisen kann. Dies ist nur in Gebieten gegeben, an denen der von uns beauftragte Mobilfunkanbieter über die erforderliche Reichweite, Netzwerkkapazität und Empfang verfügt. Die Telemetrie-Komponenten, die die Standortinformationen Ihres Fahrzeugs nutzen, funktionieren nur, wenn GPS-Satellitensignale störungsfrei an diesem Ort verfügbar und mit Ihrer Fahrzeugelektrik kompatibel sind. Sonstige Betriebsdatenerfassungen der Telemetrie-Komponenten müssen gleichfalls mit den von Ihnen geplanten, zu verbindenden Maschinen oder Fahrzeuge kompatibel sein. Sie sind verpflichtet, im Vorfeld des Vertragsschlusses mit uns das Vorhandensein ausreichender Kompatibilität sicherzustellen. Eine Gewähr für die Kompatibilität der Telemetrie-Komponenten kann LACOS nur übernehmen, sofern ausdrücklich und schriftlich über die entsprechende Kompatibilität informiert wurde. Für Fehler und/oder Schäden die auf eine fehlende Gebrauchstauglichkeit zurückzuführen sind, übernimmt LACOS keine Haftung.
LACOS 3
1.6 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB über die Inanspruchnahme der mit dem Telematikpaket verbundenen Dienstleistungen. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, § 14 Abs.1 BGB. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültig ist. Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. ÄNDERUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Diese Geschäftsbedingungen können zu jeder Zeit, insbesondere zur Einhaltung von Gesetzesänderungen oder im Hinblick auf neue Produkte, Dienste oder Apps die wir gegebenenfalls anbieten, oder aus anderen Gründen aktualisiert werden. Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit durch eine Änderungsmitteilung, die Ihnen bspw. beim nächsten Start des LC:FLEETNAV-web angezeigt wird, geändert werden und es ist gegebenenfalls erforderlich, dass Sie diese lesen und akzeptieren, damit Sie mit der Nutzung des LACOS Telematikpakets fortfahren können.
Wenn wir Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vornehmen, können Sie gegebenenfalls dazu aufgefordert werden, Ihre Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen zu bestätigen. Wenn Sie den neuen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen, wird Ihr Abonnement für LACOS ausgesetzt, und es werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um uns anzuweisen, sämtliche Ihnen bzw. Ihrem Mitarbeiter zuordenbare Informationen zu löschen, die wir zuvor bspw. von Ihrem LC:TRACKER aufgezeichnet haben.
2.2 Bei sich für Sie nachteilig auswirkenden Änderungen erhalten Sie mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten dieser Änderung eine Mitteilung. 2.3 In Bezug auf Ihre Nutzung von LACOS Telemetrie-Komponenten werden wir keine Kopie dieser Geschäftsbedingungen aufbewahren. Ein Link zur aktuellen Version der Geschäftsbedingungen wird über das Telemetrieportal LC:FLEETNAV-web verfügbar bleiben.
3. EIGENTUM UND BETRIEB DES TELEMETRIEPORTAL LC:FLEETNAV-web
3.1 Sie erkennen an, dass sämtliche gewerbliche Schutzrechte am LC:FLEETNAV-web, LC:ONE und LC:TRACKER sowie an jeglichen Dokumenten, die im Zusammenhang damit bzw. deren Funktionen verwendeten oder unterstützten Technologie durch uns bereitgestellt werden, unser Eigentum bzw. das Eigentum unserer Lizenzgeber sind, diese Rechte an des LC:FLEETNAV-web an Sie lizenziert (nicht verkauft) werden und Sie, mit Ausnahme des Rechts zur Nutzung des LC:FLEETNAV-web, der Dokumente bzw. der Technologie gemäß diesen Geschäftsbedingungen oder sonstigen gesetzlich bestimmten Rechten keinerlei Rechte daran haben.
3.2 Sie erkennen an, dass Sie nicht zum Zugriff auf das Telemetrieportal in Quellcode-Form berechtigt sind.
4. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS ÜBER KOSTENPFLICHTIGE NUTZUNGEN DES TELEMATIKPAKETS ALS ABONNEMENT
4.1 Durch die Bestellung einzelner Telemetrie-Komponenten, über unser Online-Formular auf www.lacos.eu, schriftlich oder telefonisch, unterbreiten Sie uns ein An-gebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Sollten wir eine Bestellung nicht annehmen, teilen wir Ihnen dies per E-Mail mit.
4.2 Der Kaufvertrag kommt erst zustande, nachdem wir Ihren eine Auftragsbestätigung per E-Mail zusandten und Sie diese mit Unterschrift bestätigen und an zu-rücksenden. Mit Zeitpunkt des Erhalts Ihrer Bestätigung für das Abonnement des LACOS Telematikpaket
4.2.1 wird zwischen Ihnen und uns ein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen; und
4.2.2 das LACOS Telematikpaket wird Ihnen zur Verfügung gestellt und Ihr Abonnement beginnt.
4.3 Die zu entrichtenden Vergütungen sind im Voraus, jeweils für ein Jahr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind Vergütungen, die nach der Preisliste nachschüssig berechnet werden oder als Einzelkauf. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des vollen Monats nachdem LACOS die Leistung zur Verfügung stellte („Abonnement“).
4.4 Der für das LACOS Telematikpaket oder ggf. einzeln zu zahlende Preis für einzelne Komponenten der Produktgruppe LC:TRACKER oder LC:ONE, Vergütungen für bereitgestellte Datenvolumen, ist der Preis, der ihnen als schriftliches Angebot unterbreitet wurde. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden sind dem Angebot zu entnehmen.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist LACOS berechtigt, den Zugang zu Telemetrie-Komponenten zu sperren. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, die vereinbarten Kosten ungekürzt zu zahlen. Sie können gegen Zahlungsansprüche der LACOS nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4.6 Die LC:TRACKER und LC:FLEETNAV-web arbeiten als Paket, um den Funktionsumfang des LC:FLEETNAV-web, der unter Ziffer 6 aufgeführt ist, bereitstellen zu können. Um diese Funktionen Ihres Abonnements nutzen zu können, müssen Sie
4.6.1 durch uns aktivierte LC:TRACKER vorliegen haben;
4.6.2 oder einem autorisierten LACOS Händlerbetrieb oder Kooperationspartner erlauben, LC:TRACKER bei uns zu aktivieren;
4.6.3 Ihre LC:TRACKER gemäß unseren Instruktionen mit ihren Fahrzeugen verbinden (Ihre Fahrzeuge müssen dabei über eine funktionierende Elektrik verfügen);
4.6.4 die URL unseres Telemetrieportal LC:FLEETNAV-web in Ihrem internetfähigen Endgerät aufrufen, unter Verwendung der Ihnen mit Kauf eines Abonnements zugegangenen Accountdaten;
4.6.5 diese Geschäftsbedingungen (für das LACOS Telematikpaket) lesen und ihnen zustimmen.
4.7 Sie werden nicht in der Lage sein, auf den vollen Funktionsumfang von LACOS zuzugreifen und diesen zu nutzen, sofern kein durch uns aktivierter LC:TRACKER in Ihrem Fahrzeug korrekt installiert wurde und Ihr Account nicht mit dem LC:FLEETNAV-web mit dem in Ihrem Fahrzeug installierten LC:TRACKER verknüpft ist.
Je nach vereinbartem Umfang des Telematikpakets, kann LC:TRACKER auch ohne das Telemetrieportal LC:FLEETNAV-web genutzt werden.
4.8 Sie können das LACOS Telemetriepaket bis zu einem Jahr nach Beginn Ihres Abonnements nutzen („Vertragslaufzeit“), es sei denn, Ihr Abonnement wurde zuvor von Ihnen bzw. von uns in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen gekündigt.
4.9 SOFERN SIE DAS ABONNEMENT NICHT SPÄTESTENS DREI MONATE VOR ABLAUF DER VERTRAGSLAUFZEIT WIRKSAM GEKÜNDIGT HABEN VERLÄNGERT SICH IHR ABONNEMENT NACH ABLAUF DER VERTRAGSLAUFZEIT AUTOMATISCH UM EIN WEITERES JAHR.
4.10 Wir können Ihnen vor der automatischen Verlängerung des Abonnements gemäß diesen Geschäftsbedingungen eine E-Mail oder andere Mitteilung senden, um Sie darüber zu informieren, dass Ihre Vertragslaufzeit endet. Bitte befolgen Sie die Anweisungen in der E-Mail oder wenden Sie sich an uns, wenn Ihr Abonnement nicht automatisch verlängert werden soll.
4.11 Sie erklären sich damit einverstanden, das LACOS Telemetriepaket in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen zu verwenden.
4.12 KERNFUNKTIONEN DER LACOS TELEMETRIE-KOMPONENTEN
Die Kernfunktionen sind Gegenstand individueller Absprache und können durch Sie teilweise im LC:FLEETNAV-web konfiguriert angepasst werden. Kernfunktionen sind u.a.:
4.12.1 Lokalisierung aktiver LC:TRACKER im LC:FLEETNAV-web per GPS und Protokollierung von aufgewendeten Zeiten, Strecken und Routen je definierter Fahrzeug- bzw. Maschinenaktivität
4.12.2 Geomapping von Schlägen oder anderen für Sie relevanten Orten per GPS zur Erkennung möglicher vordefinierter Fahrzeug- bzw. Maschinenaktivitäten oder bspw. Fahrspurplanung
4.12.3 Erhebung und Verarbeitung fixer Fahrzeug- bzw. Maschineninformationen
4.12.4 im Telemetrieportal hinterlegbares Rollen- und Rechtekonzept zur eigenständigen Nutzerverwaltung
4.12.5 Erhebung und Verarbeitung von Betriebsdaten der Fahrzeug- bzw. Maschinen oder deren Nutzungen, je nach Maschinentyp und Umfang vorhandener Sensorik und deren Einbindung in den LC:TRACKER
5. LC:TRACKER
5.1 Wenn Sie Ersatz für den LC:TRACKER benötigen (z. B. aufgrund eines Verlusts oder einer Beschädigung Ihres vorhandenen LC:TRACKERs), werden Ihnen alle spezifischen Kosten für den LC:TRACKER (einschließlich Lieferkosten) durch uns auf Anfrage hin mitgeteilt.
5.2 Der geschätzte Termin für die Lieferung des LC:TRACKERs wird Ihnen während des Auftragsprozesses von uns mitgeteilt.
5.3 Wenn die Bereitstellung und/oder gesondert zu vereinbarenden Installation des LC:TRACKERs durch ein Ereignis verzögert wird, das außerhalb unserer Kontrolle ist, werden wir Sie so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen sowie Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der Verzögerung ergreifen. Wenn wir dies tun, sind wir für Verzögerungen, die durch das Ereignis verursacht worden sind, nicht haftbar.
5.4 Bei einem Verzug in der Lieferung gesondert vereinbarten Installation des LC:TRACKERs sind Sie berechtigt, Ihre gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
5.5 Sie sind Eigentümer des LC:TRACKERs, sobald die möglicherweise anfallende Zahlung eingegangen ist.
5.6 Gegebenenfalls sind Aktualisierungen oder Änderungen am LC:TRACKER durch uns erforderlich (insbesondere Aktualisierung der Firmware oder Austausch des LC:TRACKERs), um:
5.6.1 Änderungen in einschlägigen Gesetzen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften zu entsprechen sowie
5.6.2 kleinere technische Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Sicherheitsbedrohungen.
Sie stimmen zu, dass LACOS derlei Aktualisierungen oder Änderungen am LC:TRACKER oder ggf. weiterer LACOS Telemetrie-Komponenten in Ihrem Fahrzeug ohne weitere Benachrichtigung oder Einverständnis aus der Ferne ändern oder aktualisieren darf.
6. SACHGEMÄSSE NUTZUNG UND LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
6.1 Sie erklären sich einverstanden:
6.1.1 LACOS Telemetrie-Komponenten nicht zu kopieren, es sei denn, dies ist zum Zwecke der Sicherung von Daten oder der operativen Sicherheit erforderlich;
6.1.2 LACOS Telemetrie-Komponenten nicht zu vermieten, zu verpachten, Unterlizenzen zu vergeben, zu verleihen, zu übersetzen, zu verbinden, anzupassen, abzuändern oder zu modifizieren;
6.1.3 keinerlei Änderungen, Modifikationen an LACOS Telemetrie-Komponenten vorzunehmen oder zu erlauben, dass LACOS Telemetrie-Komponenten als Ganzes oder Teile davon mit anderen Programmen kombiniert oder in diese integriert werden; sowie
6.1.4 LACOS Telemetrie-Komponenten nicht zu zerlegen, zu dekompilieren, rückzuentwickeln (Reverse-Engineering) und keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der gesamten oder Teilen LACOS Telemetrie-Kompo-nenten zu erstellen; es sei denn wir haben mit Ihnen anderes gesondert und ausdrücklich vereinbart.
6.2 Sie sind nicht berechtigt:
6.2.1 LACOS Telemetrie-Komponenten oder eine ihrer Funktionen in unrechtmäßiger Art und Weise, für einen unrechtmäßigen Zweck oder auf eine Art und Weise zu nutzen, die nicht im Einklang mit diesen Geschäftsbe-dingungen steht, bzw. betrügerisch oder arglistig zu handeln, indem Sie z. B. sich einhacken oder Schadcode, einschließlich Viren, bzw. schädli-che Daten in das Telemetrie-Komponenten, den LC:TRACKER oder in ein anderweitiges für den Zugang zu LACOS Telemetrie-Komponenten genutztes Betriebssystem einführen;
6.2.2 in Bezug auf die Nutzung der LACOS Telemetrie-Komponenten oder einer ihrer Funktionen gegen unsere geistigen Eigentumsrechte oder die von Dritten zu verstoßen;
6.2.3 verleumderische, beleidigende oder auf andere Art und Weise anstößige Materialien in Verbindung mit Ihrer Nutzung des LC:FLEETNAV-web oder einer ihrer Funktionen zu übertragen;
6.2.4 LACOS Telemetrie-Komponenten oder eine ihrer Funktionen auf eine Art und Weise zu nutzen, welche unsere Systeme oder die Sicherheit schädigen, außer Kraft setzen, überfordern, behindern oder beeinträchtigen oder andere Benutzer stören könnte; sowie
6.2.5 von den einzelnen Bereichen der LACOS Telemetrie-Komponenten oder unseren übrigen Systemen Informationen zu sammeln oder Daten zu erfassen oder zu versuchen, Übertragungen an die oder von den Server(n), auf denen LACOS Telemetrie-Komponenten laufen, zu dechiffrieren, soweit dies nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist.
7. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
7.1 Wir garantieren für die Vertragslaufzeit, dass die LC:FLEETNAV-web:
7.1.1 bei ordnungsgemäßer Nutzung in einem Webbrowser, für das es entwi-ckelt wurde (siehe Ziffer 1.5), mit dem LC:TRACKER, der in Ihrem Fahrzeug korrekt installiert ist, kompatibel ist und
7.1.2 im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Kernfunktionen betrieben werden kann.
7.2 Diese Garantie gilt zusätzlich zu Ihren Rechten in Bezug auf Software, die fehlerhaft ist oder nicht der Beschreibung entspricht.
7.3 Wir werden jegliche zumutbare Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass das LC:FLEETNAV-web frei von Viren, Störungen, Hackerangriffen, Beschädigungen oder anderweitigen sicherheitsrelevanten Eingriffen ist.
7.4 Bei leistungsbedingten Problemen, die sich auf das LC:FLEETNAV-web auswirken, werden wir angemessene Schritte unternehmen, um solche Probleme zu begrenzen und den Zugriff auf das LC:FLEETNAV-web so schnell wie möglich wieder wiederherzustellen.
7.5 Wenn das LC:FLEETNAV-web einen Mangel oder einen Fehler aufweist, der verhindert, dass Sie Ihr Abonnement nutzen können, werden wir diesen versuchen zu beheben. Wenn der LC:TRACKER einen (nicht von Ihnen verursachten) Mangel oder Fehler aufweist, der verhindert, dass Sie Ihr Abonnement nutzen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Fehler beseitigen und/oder Ihnen einen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen können.
8. RÜCKTRITT UND RÜCKERSTATTUNGEN
UNSERE KÜNDIGUNGSRECHTE
8.1 Gegebenenfalls werden wir Ihnen schriftlich mitteilen, dass die Bereitstellung des LACOS Telematikpakets vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingestellt werden soll. Wir werden Sie mindestens 30 Tage vor unserer beabsichtigten Beendigung Ihres Abonnements entsprechend in Kenntnis setzen und alle Beträge rückerstatten, die Sie für Zeiträume zwischen dem Datum der Beendigung des Abonnements und dem Ablauf der Vertragslaufzeit im Voraus bezahlt haben (sofern zutreffend), wobei das LACOS Telematikpaket in diesen Zeiträumen nicht zur Verfügung stehen wird.
8.2 Wir können Ihr LACOS Telematikpaket und Ihre sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte jederzeit und ohne Anspruch auf Rückerstattung schriftlich durch Mitteilung kündigen, wenn:
8.2.1 Sie diese Geschäftsbedingungen zu einem beliebigen Zeitpunkt schwerwiegend verletzen;
8.2.2 Sie uns falsche Informationen geben oder wichtige Informationen in Bezug auf Ihre Nutzung von LACOS Telematikpaket vorenthalten;
8.2.3 Sie unsere Rechte oder die Rechte Dritter an des LC:FLEETNAV-web oder am LC:TRACKER verletzen oder
8.2.4 Sie versuchen, uns zu betrügen, oder sich unehrlich uns gegenüber verhalten.
8.3 Für den Fall, dass LC:TRACKER Fehlfunktionen Ihres Fahrzeugs verursacht, oder wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass das Telemetrieportal eine Bedrohung für Ihre Sicherheit und/oder die Sicherheit von LACOS darstellt, können wir die Telemetrie-Komponenten gegebenenfalls deinstallieren oder deaktivieren und werden Sie zeitnah über eine entsprechende Abhilfemaßnahme informieren. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.
8.4 Wenn wir Ihre sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte aufgrund eines von Ihnen begangenen schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Bedingungen aufheben, sind Sie verpflichtet, die Nutzung des LACOS Telematikpakets einzustellen, und wir können Ihnen den Zugang zu des LC:FLEETNAV-web gegebenenfalls entziehen. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines sehr schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen durch Sie, LACOS berechtigt ist, Ihren Zugang zum Telemetrieportal dauerhaft zu blockieren und Ihnen den Zugang dazu generell zu entziehen.
9. DATENSCHUTZ
9.1 LACOS nutzt erhobene personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken für Forschungs- und Analysezwecke im Rahmen des berechtigten Interesses, LACOS-Produkte und Services zu verbessern, neue Funktionen zu entwickeln, der Produktbeobachtungs- und Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die Nutzung zu diesen Entwicklungs-, Forschungs- und Analysezwecken erfolgt dabei, wo möglich, pseudonymisiert oder anonymisiert für statistische Auswertungen in aggregierter Form.
9.2 Weitere Informationen über personenbezogene Daten, die wir gegebenenfalls über LACOS Telemetrie-Komponenten erheben, wie diese von uns verarbeitet werden, wem wir diese übermitteln sowie über Ihre Rechte in Bezug auf diese Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
9.3 Unser Datenschutzhinweis hat lediglich informativen Charakter ohne Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen zu sein. Dieser informiert darüber, wie wir und durch uns benannte Empfänger personenbezogene Daten verarbeiten, die wir über Sie erheben oder die Sie uns über das Telemetrieportal LC:FLEETNAV bzw. Komponenten der Produktgruppe LC:TRACKER oder LC:ONE zur Verfügung stellen.
9.4 Ihre besonderen Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher beim Verkauf Ihres mit LACOS-Telemetriekomponenten vernetzten Fahrzeugs
9.4.1 Sie sind dafür verantwortlich, alle Vorkehrungen zu treffen, die für Ihren Zugang zum LC:FLEETNAV-web, einschließlich Internetverbindung und Zugang zu einem Endgerät mit Webbrowser zum Aufruf des Telemetrieportals, notwendig sind.
9.4.2 Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie den LC:TRACKER von Ihrem Fahrzeug trennen, bevor Ihr Fahrzeug verkauft wird. Sie können den LC:TRACKER von Ihrem Fahrzeug jederzeit und kostenlos selbständig trennen.
9.4.3 Sollten Sie den LC:TRACKER verkaufen wollen, müssen Sie uns rechtzeitig darüber informieren. Nur dann kann LACOS sicherstellen, dass in Ihrem Account nicht ggf. rechtswidrig Telemetriedaten Dritter erhoben und Ihnen zugänglich sind.
9.4.4 Wir werden Ihr Abonnement umgehend kündigen, wodurch das LACOS Telematikpaket deaktiviert wird, wenn Sie es vor dem Verkauf Ihres Fahrzeugs versäumen, den LC:TRACKER von Ihrem Fahrzeug zu trennen und wir davon erfahren.
9.4.5 Wenn wir Ihr LACOS Abonnement gemäß dieser Ziffer 9.4.4 aussetzen, Sie jedoch weiterhin der Eigentümer des mit LACOS verbundenen Fahrzeugs sind, haben Sie die Möglichkeit, die Konnektivität entsprechend den Ihnen bei der Auftragsbestätigung zugegangenen Instruktionen oder nach Rücksprache mit uns wiederherzustellen.
9.4.6 Weiterführende Informationen über die Art und Weise, wie Ihre Daten gegebenenfalls verarbeitet werden, nachdem Sie Ihr Abonnement gekündigt haben, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
9.5 Ihre allgemeinen Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher bei der Nutzung des LACOS Telematikpakets
9.5.1 Mit Nutzung des LACOS Telematikpakets können personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa wenn Sie Fahrzeuge verwalten, die von anderen Personen geführt werden oder Sie Funktionen zur Erhebung von Arbeitszeitdaten verwenden.
9.5.2 Soweit die von diesen Datenverarbeitungen betroffenen Personen sich im Europäischen Wirtschaftsraum befinden und personenbezogene Daten sich in Ihrem Einfluss- und Kontrollbereich befinden und die EU Da-tenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) Anwendung findet, erkennen Sie (ggf. auch als Vertreter eines Dritten in dessen Namen) an und stim-men zu, soweit nicht anders vereinbart, dass LACOS das Telemetrieportal als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO betreibt, für Sie als datenschutzrechtlich Verantwortlichen nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
9.5.3 Dieser Auftragsverarbeitung liegt folgende Auftragsverarbeitungsvereinbarung zugrunde.
9.6 Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 S.1 DSGVO für Kunden mit Sitzland innerhalb des EWR
9.6.1 Soweit LACOS Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten des Kunden ist, und beide Parteien sowie die verarbeiteten Daten der DSGVO unterliegen, vereinbaren Kunde und LACOS, dass die durch die EU-Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 vom 04.07.2021 erlassenen und hier unter eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/ veröffentlichten Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in der EU/EWR gem. Art. 28 Abs.7 DSGVO (nachfolgend „Standardvertragsklauseln“ genannt) für die Vertragsdauer durch Bezugnahme in den Vertrag aufgenommen werden und wie folgt Bestandteil des Vertrags sind:
a. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (im Weiteren auch AVV) auf Basis der Standardvertragsklauseln der LACOS für den Kunden ist ein integraler Bestandteil des Vertrags über die Nutzung des Telematikpakets und tritt mit Vertragsbeginn in Kraft. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Vertrags und der AVV oder widersprüchlicher Angaben im Vertrag und in der AVV sind die Bestimmungen der AVV hinsichtlich des jeweiligen Konflikts oder Widerspruchs vorrangig gegenüber den Bestimmungen des Vertrags.
b. In Bezug auf die Standardvertragsklauseln vereinbaren LACOS und Kunde die Geltung folgender Bestimmungen:
i. für die Zwecke von Klausel 1a), Klausel 8c) 4), Klausel 9.1 b), Klausel 9.2 gilt jeweils OPTION 1: Mit den Standardvertragsklauseln soll die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 sichergestellt werden;
ii. für die Zwecke von Klausel 7.7 (Einsatz von Unterauftragsverarbeitern) gilt OPTION 2: ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG. Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind (siehe nachstehend lit. i.). Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens dreißig (30) Geschäftstage im Voraus per E-Mail über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste bzgl. der Hinzufügung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern;
c. Die Anhänge I-IV der Standardvertragsklauseln gelten als durch die nachfolgend angeführten Angaben und Verweise vervollständigt.
Name Verantwortlicher: Die Firmierung des Kunden, wie bei der Bestellung angegeben;
Anschrift Verantwortlicher: Die Anschrift des Kunden, wie bei der Bestellung angegeben;
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson des Verantwortlichen: Die Kontaktdaten, wie bei der Bestellung angegeben;
Firmierung und Anschrift Auftragsverarbeiter: LACOS GmbH, Industriestraße 9, 07937 Zeulenroda-Triebes
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson des Auftragsverarbeiters: Die Kontaktdaten des LACOS-Mitarbeiters, wie bei der Bestellbestätigung gegenüber dem Kunden bekanntgegeben;
Art der Verarbeitung:
LACOS stellt als Auftragsverarbeiter dem Kunden den Dienst LACOS Telematikpaket zur Verfügung (SaaS) und leistet diesbzgl. Support;
Gegenstand und Zweck der Verarbeitung, betroffene Personen, Kategorien personenbezogener Daten:
Kategorien personenbezogener Daten:
Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragsverarbeiters, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten: Die LACOS macht eine aktuelle und vorherige Fassung hier verfügbar: www.LACOS.eu/TOM
Liste der Unterauftragsverarbeiter: Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland (Rechenzentrumsbetreiber Dienst LC:FLEETNAV-web);
10. UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER
10.1 Es gelten die in unseren AGB festgelegten Haftungsregelungen, soweit diese nicht im AVV gesondert geregelt sind.
10.2 Ihre gesetzlichen Rechte bleiben von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.
11. VON UNS NICHT ZU VERTRETENDE EREIGNISSE
11.1 Wir bzw. einer unserer verbundenen Drittanbieter, der Ihnen LACOS Telematik-Komponenten bereitstellt, übernehmen keine Haftung für die Nichterfüllung oder den Verzug in der Erfüllung einer unserer sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten, die aufgrund von Ereignissen verursacht wurden, welche von uns nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für:
11.1.1 das Versagen der öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetze;
11.1.2 das Versagen der von Kernfunktionen des LC:TRACKERS aufgrund des Fehlens eines GPS-Signals oder einer Internetverbindung aufgrund eines Ausfalls von Telekommunikationsnetzen oder infolge einer schweren Kollision, die den gesamten LC:TRACKER oder einen Teil davon beschädigt hat, dass keine Übermittlung von Informationen an LC:FLEETNAV-web möglich ist;
11.1.3 das Versagen des LC:FLEETNAV-web bei der Bereitstellung der in Ziffer 6 aufgeführten Funktionalitäten (etwa ein Versagen des LC:FLEET-NAV-web, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Fahrzeug sich außerhalb des ein-gestellten Geofencing befindet, oder eine genaue Fahrtenanalyse bereitzustellen) aufgrund: des Fehlens eines GPS-Signals, fehlender Internetverbindung, widriger Witterungsverhältnisse oder infolge einer schweren Kollision, die den gesamten LC:TRACKER oder einen Teil davon bzw. ein zwischengeschaltetes System (einschließlich Ihres Telefons) so beschädigt hat, dass eine Übermittlung bzw. ein Empfang von Informationen nicht mehr möglich ist, oder aufgrund eines Ausfalls der Telekommunikationsnetze bzw. eines entsprechend anderweitigen Ereignisses („Von uns nicht zu vertretendes Ereignis“).
11.2 Falls ein von uns nicht zu vertretendes Ereignis eintritt, durch das die Erfüllung unserer sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten betroffen ist, gilt Folgendes:
11.2.1 Unsere sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten werden ausgesetzt, und die Zeit für die Erfüllung unserer Verpflichtungen wird um die Dauer des von uns nicht zu vertretenden Ereignisses verlängert;
11.2.2 Wir werden uns trotz des Eintretens eines von uns nicht zu vertretenden Ereignisses in angemessenem Umfang bemühen, eine Lösung zu finden, um unseren sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten nachzukommen.
12. ALLGEMEIN
12.1 Wir sind berechtigt, unsere sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebende Rechte und Pflichten an ein anderes Unternehmen zu übertragen; durch diese Übertragung werden jedoch unsere sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten nicht berührt.
12.2 Sie können Ihre sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn wir dem schriftlich zustimmen.
12.3 Diese Geschäftsbedingungen werden zwischen Ihnen und uns vereinbart. Die Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen durch Dritte ist unzulässig.
12.4 Jeder einzelne Absatz dieser Geschäftsbedingungen ist unabhängig von den anderen wirksam. Falls ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheidet, dass eine dieser Bedingungen nicht rechtmäßig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Absätze vollumfänglich wirksam.
12.5 Falls wir Ihnen gegenüber nicht auf die Erfüllung einer Ihrer sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten bestehen oder unsere Rechte Ihnen gegenüber nicht durchsetzen bzw. dies verzögert tun, gilt dies weder als Verzicht auf unsere Ihnen gegenüber geltenden Rechte noch als Befreiung von diesen Verpflichtungen. Falls wir ein Säumnis Ihrerseits tolerieren, tun wir dies schriftlich; dies bedeutet jedoch nicht, dass wir automatisch alle zukünftigen Säumnisse tolerieren.
12.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland.
12.7 Soweit gesetzlich zulässig, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Geschäftssitz der LACOS GmbH.
13. Anhang EU-Datenverordnung
13.1 Dieser Anhang regelt unsere Verpflichtungen nach der EU-Datenverordnung. Die von diesem Anhang erfassten Daten bestehen aus allen ohne Weiteres verfügbaren Produktdaten oder verbundenen Dienstdaten, die sich auf den Nutzer im Sinne der EU-Datenverordnung beziehen.
13.2 Verwendung Daten vernetzter Produkte und verbundener Dienste für Zwecke der LACOS gemäß EU-Datenverordnung
13.2.1 Die Telemetrie-Komponenten gelten gemäß EU-Datenverordnung als vernetztes Produkt. Für die darüber abgerufenen Produktdaten und bspw. in LC:FLEETNAV-web verfügbar gemachten verbundenen Dienstdaten gilt die LACOS als sogenannter Dateninhaber und unterliegt bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen. Sie als Kunde werden in der EU-Datenverordnung als Nutzer bezeichnet und haben bestimmte Rechte.
13.2.2 LACOS und Sie als Kunde vereinbaren hiermit, dass die LACOS als Dateninhaber die nicht-personenbezogenen Produktdaten und verbundene Dienstdaten für folgende Zwecke verwenden und an mit der LACOS verbundene Gesellschaften weitergeben darf
13.2.2.1 zur Erfüllung eines Vertrags mit dem Nutzer oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag (z. B. Ausstellung von Rechnungen, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Folgenab-schätzungen, Berechnung des Personalnutzens);
13.2.2.2 zur Bereitstellung von Support-, Gewährleistungs-, Garantie- oder ähnlichen Dienstleistungen oder zur Bewertung von Ansprüchen des Nutzers, des Dateninhabers oder Dritter (z. B. in Bezug auf Fehlfunktionen des Produkts) in Bezug auf das Produkt oder den damit verbundenen Dienst;
13.2.2.3 für die Überwachung und Aufrechterhaltung des Betriebs und der Sicherheit des Produkts oder des damit verbundenen Dienstes;
13.2.2.4 zur Verbesserung des Funktionierens des Produkts oder damit verbundenen Dienstes, die vom Dateninhaber angeboten werden;
13.2.2.5 zur Entwicklung neuer Produkte oder verbundener Dienste, einschließlich Lösungen für künstliche Intelligenz (KI), durch den Dateninhaber, durch Dritte, die im Namen des Dateninhabers handeln (d.h. wenn der Dateninhaber entscheidet, welche Aufgaben diesen Parteien übertragen werden und welche Vorteile daraus gezogen werden), in Zusammenarbeit mit anderen Parteien oder durch Zweckgesellschaften (z. B. Joint Ventures);
13.2.2.6 zum Aggregieren dieser Daten mit anderen Daten oder das Erstellen abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck, einschließlich mit dem Ziel, solche aggregierten oder abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, sofern die Personenbeziehbarkeit dieser Daten ausgeschlossen ist.
13.2.3 Die LACOS kann diese Daten als Dateninhaber an Dritte weitergeben, wenn diese von dem Dritten ausschließlich zur Unterstützung der LACOS bei der Erreichung vorstehender Zwecke verwendet werden und die LACOS den Dritten vertraglich zur Zweckbindung verpflichtete.
13.2.4 Die LACOS verpflichtet sich, die Daten nicht zu verwenden, um Erkennt-nisse über die wirtschaftliche Situation, die Vermögenswerte und Pro-duktionsmethoden des Nutzers oder in einer anderen Weise über die Nutzung des LACOS-Produkts oder der damit verbundenen Dienste durch den Nutzer zu gewinnen, die die wirtschaftliche Position des Nut-zers auf den Märkten, auf denen der Nutzer tätig ist, untergraben. Die LACOS verpflichtet sich, mit geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen sicherzustellen, dass kein Dritter außerhalb ihrer Organisation die Daten in einer solchen Weise verwendet.
13.2.5 Der Nutzer gewährt der LACOS als Dateninhaber hiermit eine unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung und Weitergabe der Daten gemäß den Absätzen Ziffer 13.2.2 - 13.2.4.
13.2.6 Die LACOS kann darüber hinaus personenbezogene Daten verarbeiten, sofern eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. So werden insbesondere personenbezogene Produkt- und verbundene Dienstdaten, wo möglich, pseudonymisiert oder anonymisiert verwendet, um im Rahmen des berechtigten Interesses, eigene Produkte und Services zu entwickeln oder zu verbessern, der Produktbeobachtungs- und Verkehrssicherungs-pflicht nachzukommen. Die LACOS informiert in dessen Datenschutzhinweisen unter
Der Kunde kann bspw. durch Deaktivierung der Telemetrie-Komponenten dieser Verarbeitung widersprechen. LACOS wird den Kunden auf Anfrage bei der Deaktivierung unterstützen.
13.3 Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten an Nutzer oder von diesem benannte Datenempfänger gemäß EU-Datenverordnung
13.3.1 Dateninhaber müssen dem Nutzer auf Anforderung die ohne Weiteres verfügbaren Daten unentgeltlich zur Verfügung stellen, und zwar in mindestens derselben Qualität, in der sie dem Dateninhaber zur Verfügung stehen, und in jedem Fall in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format sowie mit den relevanten Metadaten, die zur Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind. Die LACOS informiert in dessen Pflichtinformationen über Art, geschätzten Umfang und die Häufigkeit der Erhebung der Daten der vernetzten Produkte und verbundenen Dienstdaten unter
13.3.2 In dem Umfang, in dem der Nutzer gemäß Art. 3 Abs. 1 der EU-Datenverordnung nicht direkt auf die Daten des Produkts oder des damit verbundenen Dienstes zugreifen kann, hat er das Recht, von der LACOS als Dateninhaber auf einfaches Verlangen diesen unentgeltlichen Zugang zu den Daten über das LC:FLEETNAV-web oder eine andere vom Dateninhaber mitgeteilte Methode auf Grundlage Art. 4 der EU-Datenverord-nung zu erhalten. Entsprechende Aufforderungen können gerichtet wer-den an info@lacos.eu.
13.3.3 Die Daten werden auf Verlangen des Nutzers durch die LACOS auch einem Datenempfänger zur Verfügung gestellt (der Datenempfänger kann für eine solche Bereitstellung durch die LACOS zur Zahlung verpflichtet werden). Stellt der Nutzer einen solchen Antrag, vereinbart der Dateninhaber mit dem Datenempfänger die Modalitäten für die Bereitstellung der Daten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen und in transparenter Weise gemäß Kapitel III und Kapitel IV der EU-Datenverordnung.
13.3.4 Der Nutzer erkennt an, dass ein Antrag gemäß Ziffer 13.3.3 nicht zugunsten eines Dritten gestellt werden kann, der gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als Gatekeeper gilt und nicht im Zusammenhang mit der Prüfung neuer vernetzter Produkte, Stoffe oder Verfahren gestellt werden kann, die noch nicht auf dem Markt sind.
13.3.5 Dateninhaber und Nutzer können die Dienste eines Dritten (einschließlich eines Dritten, der Datenvermittlungsdienste im Sinne Art. 2 der Verordnung (EU) 2022/868 erbringt) in Anspruch nehmen, um die Ausübung der Rechte des Nutzers gemäß 13.3.1 zu ermöglichen. Dieser Dritte gilt nicht als Datenempfänger im Sinne der EU-Datenverordnung, es sei denn, er verarbeitet die Daten für seine eigenen geschäftlichen Zwecke. Die Partei, die die Inanspruchnahme eines solchen Dritten ver-langt, muss die andere Partei vorab informieren.
13.3.6 Gelten die auf Aufforderung des Nutzers einem Datenempfänger bereitzustellenden Daten als personenbezogen, muss u.a. eine gültige Rechtsgrundlage für die Bereitstellung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 DSGVO vorliegen und die in den Informationspflichten der Art. 13-14 DSGVO festgelegten Bedingungen erfüllt sein. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt durch die LACOS als Auftragsverarbeiter des Kunden gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Ausschließlich der Nutzer bleibt für die Rechtmäßigkeit der Bereitstellung datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
13.3.7 Gleiches gilt, wenn ein Nutzer ein Recht zur Nutzung des Produkts und/oder des verbundenen Dienstes an eine andere Partei ("Zusätzlicher Nutzer") unter Beibehaltung seiner Position als Nutzer überträgt, etwa im Falle einer Vermietung. In diesem Fall muss der Zusätzliche Nutzer mit dem initialen Nutzer vertragliche Vereinbarungen treffen, welche die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen, insbesondere aus diesem Anhang EU-Datenverordnung ausreichend abbilden. Auch ist zunächst der initiale Nutzer Anlaufstelle für den Zusätzlichen Nutzer, wenn dieser seine Zugangsrechte aus der EU-Datenverordnung geltend macht. Die LACOS ist über diese Zugangsersuchen vom initialen Nutzer unverzüglich zu informieren. Die Parteien werden bei der Bearbeitung dieser Zugangsersuchen zusammenarbeiten.
13.3.8 Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine Verpflichtungen und führt dieser Verstoß zur rechtswidrigen Nutzung und Weitergabe von Produkt- oder verbundene Dienstdaten durch den Dateninhaber, hat der Nutzer den Dateninhaber klag- und schadlos zu halten und von allen Ansprüchen (auf Schadenersatz, Unterlassungsverfügungen usw.) des nachfolgenden oder zusätzlichen Nutzers gegenüber dem Dateninhaber, die sich direkt aus einem solchen Verstoß ergeben. Die Freistellungsverpflichtung gilt nur insoweit, als der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat (d.h. bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
13.3.9 Ungeachtet etwaiger Änderungen gemäß Ziffer 2 der Geschäftsbedingungen Telematikpaket kann die LACOS als Dateninhaber nach Treu und Glauben einseitig die Spezifikationen der Produktdaten oder verbundene Dienstdaten oder die Zugangsregelungen ändern, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist – z. B. eine technische Änderung aufgrund einer Sicherheitslücke in der Infrastruktur oder andere legitime Gründe. In dem Fall wird der Nutzer unverzüglich über die Änderung informiert.
13.4 Zulässige Nutzung und Weitergabe von Produktdaten oder verbundene Dienstdaten durch den Nutzer
13.4.1 Der Nutzer kann die vom Dateninhaber zur Verfügung gestellten Daten auf dessen Verlangen für jeden rechtmäßigen Zweck verwenden und/oder die Daten vorbehaltlich der unten aufgeführten Einschränkungen frei weitergeben.
13.4.2 Der Nutzer verpflichtet sich dabei, Folgendes zu unterlassen:
13.4.2.1 die Daten zu verwenden, um ein Produkt zu entwickeln, das mit dem vernetzten Produkt der LACOS konkurriert, oder die Daten mit dieser Absicht an Dritte weiterzugeben;
13.4.2.2 diese Daten zu verwenden, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation, die Vermögenswerte und Produktionsmethoden der LACOS abzuleiten.
13.5 Die Rechte und Pflichten aus Ziffer 13.2 gelten nicht mehr wenn
13.5.1 das Produkt oder der verbundene Dienst nicht mehr in der Lage ist, die Daten zu generieren; oder
13.5.2 der Nutzer das Eigentum an dem Produkt überträgt oder wenn die Rechte des Nutzers in Bezug auf das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags oder die Rechte des Nutzers in Bezug auf den verbundenen Dienst enden; oder
13.5.3 beide Parteien dies vereinbaren.
13.6 Verantwortlichkeit für unberechtigten Zugriff und Einladung weiterer Nutzer
13.6.1 Für den Zugriff auf die Produktdaten benötigt der Kunde die bei der erstmaligen Beantragung des Dienstes gewählte Nutzerkennung. Der Kunde hat seine Nutzerkennung gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde seine Nutzerkennung Dritten zur Verfügung stellen, wird Ihm das Verhalten der Dritten wie eigenes Verhalten zugerechnet.
13.6.2 Sollte der Kunde den Verdacht haben, dass Dritte seinen Zugang unbefugt nutzen, hat er dies LACOS unverzüglich mitzuteilen. Die Verantwortlichkeit für einen unberechtigten Zugriff entfällt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass er den unberechtigten Zugriff nicht zu vertreten hat.
13.6.3 Soweit der Kunde in der sogenannten Zugriffsrechteverwaltung des Dienstes von der Möglichkeit Gebrauch macht, weitere Nutzer zu einem Zugriff auf seine Daten einzuladen und diesen eine Rolle als Admin oder Benutzer zuweist, wird dem Kunden das Verhalten dieser Nutzer und aller weiteren Nutzer, deren Rechte mittelbar auf den Kunden zurückgehen, wie eigenes Verhalten zugerechnet. Registrieren der eingeladene Nutzer oder weitere Nutzer, deren Rechte mittelbar auf den Kunden zurückgehen, weitere Produkte, so werden diese Nutzer als Vertreter des Kunden tätig, soweit der Kunde nicht als Auftragsverarbeiter für diese weiteren Nutzer tätig wird.
13.6.4 LACOS hat unter Umständen keine Kenntnis von den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen der Dritten zum Produkt oder der Berechtigung und Vergabe von Nutzerrollen an diese. Hieraus resultierende Schäden oder sonstige Verletzungen von Schutzgesetzen liegen nicht in der Verantwortlichkeit von LACOS.
14. Verstoß gegen diesen Anhang zur EU-Datenverordnung, besondere Rechtsbehelfe und Haftungsbeschränkung
Fundamentale Nichterfüllung
14.1 Die Nichterfüllung einer Verpflichtung dieses Anhangs zur EU-Datenverordnung durch eine Partei ist von grundlegender Bedeutung, wenn diese Nichteinhaltung
14.1.1 der anderen Partei erheblichen Schaden zufügen würde; oder
14.1.2 die Nichterfüllung der geschädigten Partei im Wesentlichen das entzieht, was sie nach diesem Anhang erwarten durfte, es sei denn, die andere Partei hat dieses Ergebnis nicht vorhergesehen und konnte es vernünftigerweise nicht vorhersehen; oder
14.1.3 Die Nichterfüllung ist vorsätzlich. Entschuldigung für einen Verstoß
14.2 Die Nichterfüllung einer Partei ist entschuldigt, soweit sie nachweist, dass sie auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt (einschließlich der Fälle, in denen die Nichterfüllung der Pflichten der anderen Partei verursacht wurde) und dass von ihr vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass sie das Hindernis oder seine Folgen hätte vermeiden oder überwinden können. Die notleidende Partei hat dafür Sorge zu tragen, dass die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist über das Hindernis und seine Auswirkungen unterrichtet wird, nachdem die notleidende Partei von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Schadenersatz
14.3 Verlangt eine Partei Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Anhang, so haftet die verletzende Partei nur für Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des entsprechenden Vertrags über ein Produkt und/oder eine Dienstleistung vernünftigerweise vorhersehbar waren – es sei denn, die Verletzung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Spezifische Rechtsbehelfe (ohne Einschränkung anderer nach geltendem Recht verfügbarer Rechtsbehelfe)
14.4 Für den Fall, dass der Nutzer unter Verstoß gegen diesen Anhang auf Daten zugegriffen oder diese verwendet hat oder anderweitig gegen die Bestimmungen dieses Anhangs verstoßen hat, kann der Dateninhaber Folgendes tun:
14.4.1 vom Nutzer zu verlangen, dass alle Daten, auf die unter Verstoß gegen diesen Anhang zugegriffen wurde, zusammen mit Kopien gelöscht werden;
14.4.2 die Weitergabe von Daten an den Nutzer auszusetzen, bis der Nutzer seinen Verpflichtungen aus diesem Anhang nachkommt, wenn die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Nutzers wesentlich ist;
14.4.3 den Zugriff des Nutzers auf die Daten zu beenden, sofern (i) die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Nutzers von grundlegender Bedeutung ist; und (ii) es unter den gegebenen Umständen für LACOS angemessen und rechtmäßig ist, diese Maßnahme zu ergreifen.
14.4.4 Der Nutzer kann seine LACOS erteilte Zustimmung zur Nutzung der Daten widerrufen, indem er den Dateninhaber benachrichtigt, wenn:
14.4.4.1 die Nichterfüllung des Dateninhabers grundlegend ist; oder
14.4.4.2 im Falle einer Nichterfüllung, die nicht wesentlich ist, hat der Nutzer den Dateninhaber benachrichtigt und der Verstoß wurde nicht innerhalb einer angemessenen Frist danach behoben.
Der Widerruf der Zustimmung durch den Nutzer kann dazu führen, dass LACOS den Dienst nicht mehr erbringen kann.
14.5 Nichts in dieser Klausel schränkt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein, sofern eine solche Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die folgenden Informationen müssen als "vertrauliche Informationen" betrachtet werden:
15.1.1 Informationen, die sich auf die Geschäftsgeheimnisse, die finanzielle Lage oder andere Aspekte der Geschäftstätigkeit der anderen Partei beziehen, es sei denn, die andere Partei hat diese Informationen veröffentlicht;
15.1.2 Informationen, die sich auf den Nutzer und andere geschützte Dritte beziehen, es sei denn, sie haben diese Informationen bereits öffentlich gemacht;
15.1.3 Informationen über die Durchführung dieses Anhangs, einschließlich etwaiger damit zusammenhängender Streitigkeiten.
15.2 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, (i) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen sicher zu speichern und vertraulich zu behandeln; und (ii) diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, diese Partei:
15.2.1 ist gesetzlich verpflichtet, die relevanten Informationen offenzulegen oder zur Verfügung zu stellen;
15.2.2 muss die relevanten Informationen offenlegen oder zur Verfügung stellen, um ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen, und kann vernünftigerweise davon ausgehen, dass die andere Partei (oder die Partei, die die vertraulichen Informationen bereitstellt oder von ihrer Offenlegung betroffen ist) damit einverstanden ist; oder
15.2.3 die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder der Partei, die die vertraulichen Informationen zur Verfügung stellt oder von deren Offenlegung betroffen ist, eingeholt hat.
15.3 Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben nach Beendigung des Vertrags über Produkte und/oder Dienstleistungen für einen Zeitraum von 10 (zehn) Jahren geltend.
15.4 Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen beseitigen nicht strengere Verpflichtungen: (i) nach geltendem Recht, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); oder (ii) (falls zutreffend) die Bestimmungen dieses Anhangs zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
16. Gesamte Vereinbarung, Änderungen und Salvatorische Klausel
16.1 Dieser Anhang stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und ersetzt alle damit zusammenhängenden früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Vertragsparteien.
16.2 Vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die nach den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Anhangs zulässig sind, ist eine Änderung dieses Anhangs im Übrigen nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurde, einschließlich in elektronischer Form.
16.3 Sollte sich eine Bestimmung dieses Anhangs aus irgendeinem Grund als nichtig, ungültig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und bleiben weiterhin gültig und durchsetzbar. Daraus resultierende Lücken oder Unklarheiten sind nach Maßgabe der nachfolgenden Re-gelung zu behandeln.
16.4 Dieser Anhang wird von den Parteien vor dem Hintergrund der Rechte und Pflichten der Parteien aus der EU-Datenverordnung abgeschlossen. Alle Bestimmungen dieses Anhangs sind so auszulegen, dass sie mit der EU-Datenverordnung und anderen EU-Rechtsvorschriften oder nationalen Rechtsvorschriften, die im Einklang mit dem EU-Recht erlassen wurden, sowie mit allen anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften, die mit dem EU-Recht vereinbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, vereinbar sind.
17. Streitbeilegung und anwendbares Recht
17.1 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Anhang einvernehmlich beizulegen und ihre Streitigkeit vor einem Gericht einer Streitbeilegungsstelle nach Artikel 10 der EU-Datenverordnung vorzulegen, soweit beide Partei einverstanden sind.
17.2 Die Vorlage einer Streitigkeit an eine Streitbeilegungsstelle berührt jedoch nicht das Recht des Nutzers, eine Beschwerde bei der gemäß Artikel 37 der EU-Datenverordnung benannten zuständigen nationalen Behörde einzureichen, oder das Recht einer Partei, einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat einzulegen.
17.3 Diese Bedingungen dieses Anhangs zur EU-Datenverordnung unterliegen dem in den oben genannten AGB vereinbarten Recht.
Die Philosophie des Unternehmens LACOS zeichnet sich durch Innovation, Nachhaltigkeit, Kundenzufriedenheit und Mitarbeitersicherung aus. Das Engagement, diese Leitgedanken umzusetzen und in den Firmenalltag zu integrieren, wurde durch den Erhalt verschiedenster Auszeichnungen und Zertifikate bestätigt.

Durch innovative Ideen sicherte sich LACOS in den Jahren 2007 und 2011 jeweils eine Silbermedaille zur Weltleitmesse für Landtechnik „Agritechnica“.

Fachkräftegewinnung und -sicherung bilden für LACOS bedeutende Säulen in der Unternehmensführung. Interne Strukturen, Prozesse und Maßnahmen werden stets im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgelegt.

Seit Jahren entwickelt LACOS automatische Fahrspurplanung, um Landwirtschaft nachhaltiger und effizienter zu machen. Diese Forschungsarbeit wurde nun mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet.

Von der Idee bis zum fertigen Produkt – Alle Entwicklungsschritte der hauseigenen Softwareprodukte werden ausschließlich in den zwei deutschen Unternehmensstandorten realisiert.

Nachdem LACOS bereits im Jahr 2016 zu den Finalisten des Großen Preis des Mittelstandes gehörte, wurde das Unternehmen 2017 als eines von 30 Unternehmen bundesweit mit dem Mittelstandspreis ausgezeichnet.

Die ISO 9001 Zertifizierung ist für LACOS ein bedeutender Baustein zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung des gesamten Qualitätsmanagements.

LACOS wurde erneut für die Jahre 2022/2023 mit dem Siegel des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft e.V „Innovativ durch Forschung“ ausgezeichnet.

Einsparung von Ressourcen und Umweltschutz bilden für LACOS wichtige Themen. In jeder Phase, von der Entwicklung bis hin zum Versand, versuchen wir bewusst und nachhaltig zu handeln, um so unseren Beitrag zu leisten.

Seit über 20 Jahren bildet LACOS junge Menschen als IT-Spezialisten aus. Dabei stehen Qualität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt der Ausbildung. Auch 2026 sind wir wieder Partner der IHK und auf der Suche nach engagierten Nachwuchskräften.

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.